Der Europäische Aal (Anguilla anguilla) ist stark gefährdet und unterliegt besonderen Schutzregeln. Je nach Bundesland gilt ein Mindestmaß von meist 50 cm und teils eine Schonzeit. Wegen des Bestandsschutzes gibt es zusätzlich EU-Regelungen. Prüfe unbedingt die aktuelle Regelung deines Bundeslandes und Gewässers.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Bayern | teils vorhanden (zu prüfen) | 50 cm (zu prüfen) |
| Baden-Württemberg | teils vorhanden (zu prüfen) | 50 cm (zu prüfen) |
| Nordrhein-Westfalen | teils vorhanden (zu prüfen) | 50 cm (zu prüfen) |
| Niedersachsen | teils vorhanden (zu prüfen) | 45 cm (zu prüfen) |
Der Aal ist stark gefährdet und besonders streng reguliert. Die Werte sind Beispielwerte und müssen gegen die aktuelle Fischereiverordnung, EU-Vorgaben und die Gewässerordnung geprüft werden. In manchen Gewässern und Zeiträumen ist die Aalentnahme ganz untersagt.
Der Bestand des Europäischen Aals ist seit Jahrzehnten stark zurückgegangen. Deshalb gibt es neben den Landesregeln auch EU-weite Schutzmaßnahmen, etwa zeitweise Fangverbote. Die genauen Vorgaben ändern sich und unterscheiden sich je Region.
Das Mindestmaß wird von der Maulspitze bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen.
Das Mindestmaß liegt je nach Bundesland meist bei etwa 50 cm. Maßgeblich ist die Regelung deines Bundeslandes und Gewässers.
Das hängt von Bundesland, Gewässer und Zeitraum ab. Wegen des gefährdeten Bestands gibt es teils Fangverbote. Prüfe die aktuelle Regelung sorgfältig.
Mehr zur Art: Aal-Portrait – Erkennung und Lebensweise.
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