Schonzeiten und Mindestmaße schützen Fische während der Laichzeit und sichern gesunde Bestände. In Deutschland legt jedes Bundesland seine eigenen Regelungen in der Fischereiverordnung fest. Diese Übersicht führt dich zu den Schonzeiten und Mindestmaßen der wichtigsten Fischarten.
Weitere Fischarten folgen.
Die Schonzeit ist ein gesetzlich festgelegter Zeitraum, in dem eine Fischart nicht gezielt beangelt oder entnommen werden darf. Sie fällt meist in die Laichzeit, damit sich die Fische ungestört fortpflanzen können.
Das Mindestmaß ist die kleinste erlaubte Länge, ab der ein Fisch entnommen werden darf. Fische unterhalb des Mindestmaßes müssen schonend zurückgesetzt werden, da sie sich oft noch nicht fortgepflanzt haben. Gemessen wird von der Maulspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Fischerei ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland erlässt eine eigene Fischereiverordnung. Dadurch können Schonzeit und Mindestmaß derselben Fischart von Bundesland zu Bundesland abweichen. Prüfe deshalb immer die Regelung, die für dein Gewässer gilt.
Die verbindlichen Schonzeiten stehen in der Fischereiverordnung deines Bundeslandes und teils in den Bewirtschaftungsregeln deines Gewässers. Mit FishLog werden dir die passenden Werte automatisch angezeigt.
Ein während der Schonzeit gefangener Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Eine Entnahme ist in dieser Zeit nicht erlaubt.
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