Schonzeit und Mindestmaß für den Barsch in Deutschland

Der Flussbarsch (Perca fluviatilis) hat in den meisten Bundesländern keine gesetzliche Schonzeit und oft kein oder nur ein kleines Mindestmaß (teils um 15–20 cm über Gewässerregeln). Die genauen Werte legt das jeweilige Bundesland bzw. der Gewässerbewirtschafter fest. Prüfe daher immer die Regelung deines Gewässers.

Schonzeit und Mindestmaß des Barschs nach Bundesland

Bundesland Schonzeit Mindestmaß
Bayern keine gesetzliche (zu prüfen) kein gesetzliches (zu prüfen)
Baden-Württemberg keine gesetzliche (zu prüfen) kein gesetzliches (zu prüfen)
Nordrhein-Westfalen keine gesetzliche (zu prüfen) kein gesetzliches (zu prüfen)
Niedersachsen keine gesetzliche (zu prüfen) kein gesetzliches (zu prüfen)

Die Werte sind Beispielwerte und müssen gegen die aktuelle Fischereiverordnung und Gewässerordnung geprüft werden. Auch ohne gesetzliches Mindestmaß setzen viele Vereine eigene Mindestmaße fest.

Warum hat der Barsch oft keine Schonzeit?

Der Flussbarsch ist weit verbreitet und vermehrt sich stark. Deshalb verzichten viele Bundesländer auf eine gesetzliche Schonzeit. Aus Bestands- und Hegegründen setzen einzelne Gewässer dennoch eigene Regeln.

Wie messe ich das Mindestmaß richtig?

Das Mindestmaß wird von der Maulspitze bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen.

Häufige Fragen zur Barsch-Schonzeit (FAQ)

Hat der Barsch eine Schonzeit?

In den meisten Bundesländern gibt es keine gesetzliche Schonzeit für den Flussbarsch. Einzelne Gewässer können eigene Regeln haben.

Wie groß muss ein Barsch zum Entnehmen sein?

Häufig gibt es kein gesetzliches Mindestmaß. Wo eines gilt, liegt es meist bei etwa 15–20 cm über die Gewässerordnung.


Mehr zur Art: Barsch-Portrait – Erkennung und Lebensweise.

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